Die personelle Situation bei den Priestern, Diakonen und Hauptamtlich Pastoralen Mitarbeiter/innen und die negative Mitgliederentwicklung trifft seit einigen Jahren auch unser relativ kleines Bistum und macht ein Umsteuern durch Bischof und Bistumsleitung notwendig.
Die Zusammenlegung der Pastoralen Räume Neu-Anspach und Usingen zum „Pastoralen Raum Usinger Land“ (1.9.2005) wurde ebenso verfügt, wie die später erfolgte Zuordnung der vier Schmittener Kirchengemeinden zum Usinger Land (1.1.2012). Anschließend sollte in einem überschaubaren Zeitraum eine „Pfarrei neuen Typs“ (aus miteinander vernetzten Kirchorten und Gruppierungen) entstehen: mit einer Pfarrkirche, Zentralem Pfarrbüro und Sitz des Pfarrers, mit nur noch einem Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat.
Bereits in der konstituierenden Sitzung des um die Vertreter der Schmittener Gemeinden erweiterten Pastoralausschusses (21.2.2012) wurde man sich – auf Vorschlag des Priesterlichen Leiters – einig, nicht erst die Zusammenarbeit im vergrößerten Pastoralen Raum aufzubauen, sondern gleich die neue Pfarrei anzustreben, mit dem realistisch scheinenden Ziel: 1.1.2014.
Bei einer Auftaktveranstaltung zum Pfarreiwerdungsprozess (19.5.2012) zu der alle interessierten Menschen aus den nunmehr 11 Kirchengemeinden nach Neu-Anspach eingeladen waren, bildeten sich am selben Tag aus den etwa 70 anwesenden Gemeindemitgliedern je nach Interessenlage 10 Projektgruppen (Liturgie/Gottesdienst, Sakramentenpastoral, Kindertagesstätten, Jugendarbeit/Schule; Eine-Welt-Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Caritas, Missionarische Entwicklung/Experimente, Erwachsenenbildung/Glaubensweitergabe, Verwaltung/Finanzen), die noch durch weitere Interessierte ergänzt werden konnten. Auf ausdrücklichen Wunsch aus den Pfarreien gesellte sich dann noch die Projektgruppe „Familienpastoral“ dazu, während die Projektgruppe „Synodal“ nachberufen werden musste, um auch die Fragen der künftigen synodalen Gremien im Blick zu behalten. In unterschiedlich häufigen Treffen ging es darum, eine gemeinsame, in allen Gemeinden auch konsensfähige „Gründungsvereinbarung“ zusammenzutragen, die dann auch von der Bischöflichen Behörde noch die kirchen- und synodalrechtliche Zustimmung erfahren sollte.
Als Hürde erwies sich unterwegs die Frage des Namens der neuen Pfarrgemeinde. Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Name der Pfarrkirche den Namen der Pfarrei bestimmt. Früh war klar, dass wegen der ziemlich zentralen Lage und vom barrierefreien Zugang zu Kirche und Pfarrbüro her, Neu-Anspach der Sitz der neuen Gemeinde sein sollte. Dann hätte es freilich im Bezirk Hochtaunus am Ende des Pfarreiwerdungsprozesses von insgesamt vier Pfarreien, gleich drei mit dem Namen „St. Marien“ gegeben. Schon 2010 hatte es Vorschläge für einen neuen, von keiner Gemeinde besetzten Namen gegeben, um die Integrationsbereitschaft in die neue Pfarrei und auch eine neue inhaltliche Schwerpunktfindung zu fördern. Verschiedene Vorschläge wurden nun neu aus den Kirchengemeinden zusammengetragen, aus denen „St. Franziskus und Klara“ die Mehrheit im Pastoralausschuss fand und am Tag vor der Papstwahl (13.3.2013) beim Bischof erbeten wurde. Trotz mancher Bedenken und mit der Auflage, noch die regionale Zuordnung „Usinger Land“ anzufügen, gab es schließlich die bischöfliche Zustimmung zum neuen Namen „St. Franziskus und Klara – Usinger Land“.
Mit kleinen Nachbesserungen wurde die eingereichte „Vereinbarung zur bischöflichen Entscheidung über die Neuordnung der Katholischen Pfarreien des bisherigen Pastoralen Raumes Usinger Land/Schmitten“ („Gründungsvereinbarung“) von der Bischöflichen Behörde in Limburg genehmigt, noch bevor Bischof Dr. Tebartz-van Elst seine, von Papst Franziskus vorgeschlagene, Auszeit antrat.
Mit einer Bustour zu den elf Kirchen der zukünftigen Pfarrei wurde versucht, wenigstens einigen Gemeindemitgliedern die jeweils anderen Kirchen nahezubringen und zum späteren Besuch einzuladen (27.4.2013). Würde aber die Pfarrei ohne einen Bischof zum 1.1.2014 überhaupt errichtet werden können? Würde eine entsprechende Vollmacht aus Rom für den Generalvikar rechtzeitig vorliegen?
Wenige Tage vor Weihnachten gab es dann doch noch die Genehmigung zur Gründung der „Pfarrei neuen Typs“, verbunden mit der Auflösung der früher selbständigen Kirchengemeinden und der Einsetzung des früheren Pfarrers nur als Pfarr- und Vermögensverwalter.
Der amtierende Generalvikar, Wolfgang Rösch, feierte den schön gestalteten Gründungsgottesdienst (8.2.2014) in der zukünftigen Pfarrkirche St. Marien (in Erde, aus den einzelnen Kirchengemeinden mitgebracht, wurde von Vertretern der Kirchorte Blumenzwiebeln in ein gemeinsames Gefäß gepflanzt, „Franziskus“ und „Klara“ schickten uns mit einem Sprechspiel auf den gemeinsamen Weg, die Kirchenchöre gestalteten die Feier mit) und überreichte die Gründungsurkunde.
Noch warten wir auf den wohl in diesem Frühjahr (2015) endlich beginnenden Umbau des Zentralen Pfarrbüros und der Büroräume für die Pastoralen Mitarbeiter/innen. Wir sind dankbar, dass wir vom Rentamt mit einem „Navigator“ in den Verwaltungsaufgaben begleitet werden, und dass nette Sekretärinnen auch unter noch erschwerten Bedingungen als ‚Zentrales Pfarrbüro’ gut zusammenarbeiten und weiter in den Kirchorten noch ihren Dienst tun.
Die Ortsausschüsse arbeiten meist sehr lebendig und ideenreich, und an manchen Kirchorten haben sich mit den „Kleinen Christlichen Gemeinden“ (KCG), dem „Glaubensgesprächskreis“ und anderen Initiativen Menschen zusammengefunden, die noch weiter im Glauben wachsen und ihn miteinander teilen und durch ihr Tun bezeugen wollen.
Schön wäre es, wenn auch die gemeinsamen Gottesdienste an der Marienkapelle bei Kransberg (Sonntag vor dem 15. August) und das neue „Pfarreifest“ am Pfingstmontag, wenn die jährliche Fußwallfahrt in Etappen durch die Pfarrei und gegenseitige Besuche bei Gottesdiensten, Konzerten und Veranstaltungen und viele andere Initiativen mehr, helfen, der neuen Pfarrgemeinde – trotz der 11 Kirchorte in 5 Kommunen und auf 232qkm Fläche – ein einladendes Gesicht zu geben – und Sie sind herzlich eingeladen, dabei mitzutun!